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Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

Jeder Bürger des Landkreises ist Konsument bzw. Verbraucher. Viele Bürger halten Tiere. Somit hat jeder Bürger direkten oder indirekten Kontakt mit dem Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung. Das Amt ist zuständig für die Bereiche Lebensmittelüberwachung, Tiergesundheit, Tierschutz und teilweise im Bereich gefährliche Hunde. Diese Aufgaben werden von Tierärztinnen und Tierärzten, Lebensmittelkontrolleuren und Verwaltungsfachkräften wahrgenommen.

Aufgaben in der Lebensmittelüberwachung:

  • Vorbeugender Verbraucherschutz durch amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung, einschließlich Trichinenuntersuchung bei Haus- und Wildtieren
  • Sicherstellung der Einhaltung von rechtlichen Bestimmungen durch unangemeldete Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion
  • Entnahme von Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben
  • Beratung von Betrieben hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln, Information über bestehende Vorschriften
  • Stellungnahmen zu Bauanfragen und Konzessionen
  • Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
  • Überwachung von Rückrufaktionen

Aufgaben in der Tiergesundheit:

  • Amtliche Feststellung von Tierseuchen und Sperre von betroffenen Betrieben sowie Bildung von Sperrgebieten
  • Krisenmanagement bei Ausbruch von Tierseuchen
  • Durchführung von Tierseuchensanierungsverfahren in landwirtschaftlichen Nutztierbeständen
  • Genehmigung und Kontrolle von Veranstaltungen mit Tieren
  • Überwachung der Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere
  • Melde- und Berichtswesen beim Verbringen von Tieren innerhalb der EU
  • Überwachung der Einfuhr von Tieren und Lebensmitteln tierischer Herkunft
  • Überwachung des Tierarzneimittelverkehrs bei Nutztierhaltern
  • Kontrolle der Tierkörperbeseitigung
  • Überwachung von Biogasanlagen

Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben

Mit der Verordnung (EU) 2016/429, dem Animal Health Law, wurden u.a. neue Vorgaben für den „Schutz der Tierbestände vor biologischen Gefahren“ wirksam. Um die Umsetzung des Tiergesundheitsrechtsaktes für diese Aspekte aktiv zu gestalten und damit auch effektiv die Biosicherheit in den niedersächsischen Beständen zu verbessern, wurde in einer Arbeitsgruppe das „Niedersächsische Biosicherheitskonzept in Schweine haltenden Betrieben nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt“ entwickelt. An der Ausarbeitung waren 21 Institutionen aus Wirtschaft, Verwaltung, Verbänden, Beratungsinstitutionen und Wissenschaft beteiligt. Die Federführung lag beim Landvolk Niedersachsen und der Tierseuchenkasse.

Das Niedersächsische Biosicherheitskonzept in Schweine haltenden Betrieben beinhaltet drei Teile:

a) den dreistufigen Biosicherheitsleitfaden

b) die jeweiligen Checklisten

c) den Biosicherheitsmanagementplan.

Das Konzept ist von allen Schweinehaltern anzuwenden.

Leitfaden Biosicherheitsmaßnahmen in schweinehaltenden Betrieben

Aufgaben im Tierschutz / bei gefährlichen Hunden:

  • Erlaubniserteilung für gewerbliche Tierhaltungen
  • Kontrollen von Nutztierhaltungen und gewerblichen Tierhaltungen, z.T. auch unter Aspekten prämienrelevanter Cross Compliance-Kontrollen
  • Überprüfung von privaten Tierhaltungen nach Bürgerbeschwerden
  • Kontrollen von Tiertransporten
  • Überprüfung des Tierschutzes in Schlachtbetrieben
  • Tierschutzrechtliche Überprüfung von Bauanträgen
  • Prüfung von Hunden auf eine gesteigerte Aggressivität und ggf. Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes


Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout

Ereignisse wie die Katastrophe im Ahrtal in Nordrhein-Westfalen 2021, der Ukrainekrieg 2022 oder Cyberattacken haben gezeigt, wie sensibel das Strom- und Energieversorgungssystem sein kann. Eine längerfristige, nicht durch Notstromaggregate auszugleichende Versorgungslücke ist real geworden. Ein Szenario, dass niemand erleben möchte. Eine systematische Betrachtung möglichst aller von einem Blackout betroffenen technischen Anlagen in Tierhaltungen ist deshalb notwendig, um auf einen Notfall vorbereitet zu sein.

Seitens des Veterinäramtes wird Tierhaltern dringend empfohlen, die von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover herausgegebenen Handlungsempfehlungen zu lesen und im eigenen Betrieb oder im Tätigkeitsbereich zu spiegeln, um Vorsorge für den Notfall zu treffen.

Broschüre Handlungsempfehlungen zur Vorbereitung nutztierhaltender Betriebe auf einen Blackout

Im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung werden in allen o.g. Bereichen Attestierungen vorgenommen sowie Verbraucherbeschwerden und Anzeigen entgegengenommen und weiterverfolgt. Daneben stehen die Mitarbeiter des Amtes Verbrauchern und Tierhaltern aber auch für Beratungen und Auskünfte zur Verfügung.