Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt
17.10.2022

Führerscheinumtausch: digital und leichtgemacht

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bekanntermaßen nach der gültigen Fahrerlaubnisverordnung innerhalb der EU auf einheitliche Scheckkarten umgestellt werden. Dabei gelten gestaffelte Fristen. Aktuell läuft die Frist für die Geburtsjahre der Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber von 1959 bis 1964, die bis zum 19. Januar 2023 ihren Führerschein umtauschen müssen.

Im Rahmen dieses Pflichtumtausches bietet die Führerscheinstelle des Landkreises Hameln-Pyrmont neben der Erledigung vor Ort nach Terminvereinbarung ab sofort zusätzlich einen Onlineservice an.

Die Antragstellung inklusive Bezahlung kann nach Registrierung auf dem Serviceportal rund um die Uhr bequem von Zuhause aus erledigt werden - und das ohne Buchung eines Termins und Besuch der Führerscheinstelle.

Zur weiteren Bearbeitung sind der Führerscheinstelle lediglich der alte Führerschein, ein Unterschriftsblatt und ein biometrisches Passfoto – per Post oder Einwurf – zuzuleiten. Der neue Kartenführerschein wird nach Ausstellung direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt.

Mehr Infos zum Service gibt es hier.

„Dieses digitale Angebot erleichtert den Nutzerinnen und Nutzern den Führerschein-Umtausch,“ erläutert der Leiter des Straßenverkehrsamtes, Andreas Stemme. „Wir freuen uns daher, nun diese Neuerung zum Pflichtumtausch den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises anbieten zu können“, so Stemme abschließend.