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Förderung nach der Richtlinie "pro-Invest"

pro-Invest: Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen im Gebiet der Regionalen Entwicklungskooperation Weserberglandplus

Mit der am 01.01.2024 im Landkreis Hameln-Pyrmont in Kraft getretenen überarbeiteten Förderrichtlinie KMU -  

Förderrrichtlinie pro-Invest 2024 - 2027 (PDF, 144 kB)

können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige freier Berufe bei Investitionsvorhaben weiterhin finanziell unterstützt werden. Ziel der Förderung ist die Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigung.

 Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, wenn mindestens ein zusätzlicher Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz neu geschaffen wird. Weiterhin können die Umstellung, Anpassung bzw. Umstrukturierung einer Betriebsstätte sowie die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte gefördert werden, wenn das Investitionsvorhaben zur Sicherung von Arbeitsplätzen beiträgt.

Für einige Bereiche (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Eigengesellschaften der Kommunen) bestehen Ausschlüsse bzw. Einschränkungen.

 Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die im Landkreis Hameln-Pyrmont Investitionen tätigen.

 Welche Ausgaben sind förderfähig?

Förderfähig sind alle Kosten der Anschaffung und Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter (Gebäude, Maschinen, Einrichtungen). Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 40.000,- betragen.

Nicht förderfähig sind beispielsweise Leasing, Mietkauf (nur wenn Aktivierung beim Kapitalgeber erfolgt), Ersatzbeschaffungen, Verkehrs- und Transportmittel des Verkehrssektors (PKW, Kombi, LKW etc.) sowie Ausgaben für den Wohnungsbau.

 Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel maximal 15 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch 50.000 . Der Zuschuss wird als Anteilsfinanzierung zu 50% als zinsloses Darlehen und zu 50% als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

 Können auch nicht investive Maßnahmen gefördert werden?

Gefördert werden können auch nicht investive Maßnahmen bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen durch externe Berater, die insbesondere die Innovationskraft und Digitalisierung der Unternehmen stärken.

Die förderfähigen Gesamtkosten müssen mindestens 5.000,- betragen. Die Höhe der Zuwendung beträgt maximal 50 % der Kosten, höchstens jedoch 5.000,- .

 Wo beantragen Sie die Förderung?

Eine Förderung können Sie beim Landkreis Hameln-Pyrmont, Süntelstraße 9, 31785 Hameln beantragen, bei dem Sie auch die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Landkreis Hameln-Pyrmont vor Beginn des Investitionsvorhabens schriftlich bestätigt, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer detaillierten Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.

Bei Fragen zum Förderprogramm pro-Invest steht Ihnen Herr Möller (Tel. 05151 903 9310 sowie per Mail l.moeller@hameln-pyrmont.de) von der Wirtschaftsförderung des Landkreises Hameln-Pyrmont gerne zur Verfügung.

Dieses Programm wird aus Mitteln des Landkreises Hameln-Pyrmont finanziert.