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Gesundheitsschutz

Infektionsschutz/ Kommunalhygiene

Der Aufgabenbereich Infektionsschutz und Kommunalhygiene umfasst die Erkennung, Erfassung, Bewer­tung sowie Vermeidung schädlicher Faktoren, welche die Gesundheit des Einzelnen oder der Bevölkerung beeinflussen. Ziel der Mitarbeitenden ist es, Erkrankungen beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbrei­tung zu verhindern.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die:

  • Überwachung der Trinkwasserhygiene der öffentlichen Trinkwasserversorgung, von Kleinanlagen, öffentlichen Hausinstallationen und Brauchwasseranlagen wie auch der Hygiene von Badewasser einschließlich der Beurteilung in Bezug auf Grenz- und Richtwerte,
  • Ermittlung, Überwachung und Auswertung bei Auftreten von Infektionskrank­heiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz und anderer hygienerelevanter gesetzlicher Regelungen,
  • Überwachung von Einrichtungen wie Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen und Arztpraxen, Altenpflegeeinrichtungen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertagesstätten und Schulen, Obdachlosenunterkünften, Asylbewerber­heimen und Justizvollzugsanstalten, Kosmetik-, Fitness-, Tätowier- und Piercingstudios, Saunen und Badeeinrichtungen. Es finden Ortsbegehungen statt mit Beratung über das hygienische Qualitätsmanagement und die Erstellung von Hygieneplänen. Stellungnahmen zu Bebauungsplänen werden abgegeben.
  • Beratung über Infektionskrankheiten und deren Prophylaxe,
  • Bearbeitung von hygienischen Beschwerden,

Beratungsangebote

Beratung zu sexuell übvertragbaren Erkrankungen (u.a. HIV / AIDS)

Gesundheitliche Beratung für Prostituierte

Tuberkuloseberatung

Infektionsschutz

Infektionsschutzmeldungen für Ärzte

Informationen zum Masernschutzgesetz

 

Trinkwasser

An das Trinkwasser als wichtigstem Lebensmittel werden besonders hohe hygienische Anforderungen gestellt. Dem trägt die Überwachung von Trinkwasserversorgungsanlagen und der Wasserqualität Rechnung. Betreiber von

  • Wasserversorgungsanlagen
  • Frei- und Hallenbädern und
  • therapeutischen Badeeinrichtungen

werden beraten.

Im Einzelfall werden behördliche Anordnungen zur Einhaltung gesetzlicher Normen getroffen.

Reiseimpfberatung

Im Rahmen des zunehmenden internationalen Reiseverkehrs kommt der all­gemeinen Impfberatung und der Impfprophylaxe eine besondere Bedeutung zu.
Sie können sich telefonisch beraten lassen, wenn Sie eine Reise planen.