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Stabsstelle Jugendhilfeplanung & Ressourcensteuerung

Mit dem neuen Organigramm des Dezernates Jugend, das sich seit Mitte 2021 in der schrittweisen Umsetzung befindet, wurde unter anderem ein eigenes Team für die Jugendhilfeplanung eingerichtet. Das Team ist direkt bei der Derzernatsleitung angebunden, somit besteht eine enge Vernetzung des Planungsbereiches mit der Leitung, sodass eine gute Umsetzung der strategischen Ausrichtung ermöglicht wird.

Das Team Jugendhilfeplanung besteht aus den Fachstellen der Frühen Hilfen, der Kreisjugendpflege, der Sozialraumkoordination und der Qualitätsentwicklung. Zudem gehören unsere interne Fachberatung Kinderschutz sowie die Koordination & Prävention im Kinderschutz mit in das Team.

Unser Ziel ist die Ausführung einer Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII. Besonders wichtig ist uns die enge Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden sowie die Beteiligung der freien Träger sowie Vereinen/Verbänden und der Bürgerinnen und Bürger. Diesen Planungsansatz wollen wir in den nächsten Jahren gemeinsam ausbauen, hierbei wird die Qualitätsentwicklung eine wesentliche Grundlage sein.

Qualitätsentwicklung

Die Qualitätsentwicklung ist eine neu geschaffene Stabsstelle, angegliedert an das Team Stabstellen Jugendhilfeplanung & Ressourcensteuerung des Dezernates Jugend.
Der Aufgabenbereich der Qualitätsentwicklung gem. §§ 79, 79 a SGB VIII bezieht sich uneingeschränkt auf alle Leistungen und Aufgaben in der Kinder –und Jugendhilfe, §2 SGB VIII.
Die Aufgaben der Qualitätsentwicklung liegen dementsprechend sowohl im internen Bereich, mit primärer Wirkung innerhalb des Dezernates Jugend als auch im externen Bereich, mit Wirkung außerhalb des Dezernates Jugend. Hier geht es in erster Linie um die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Kinder- / Jugendhilfe unter Qualitätsentwicklungsgesichtspunkten.

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Koordination & Prävention im Kinderschutz

Die Stabsstelle wurde 2020 neu geschaffen und hat die Funktion, die Vernetzung rund um das Thema „Kinderschutz“ im Landkreis Hameln-Pyrmont voranzubringen. Die Stabsstelle hat maßgeblich bei der Entwicklung des »Präventionskonzeptes gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche« mitgewirkt, das im Zusammenwirken zahlreicher Träger, Institutionen sowie Vereinen/Verbänden entwickelt wurde. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Ein Arbeitsschwerpunkt liegt in der Umsetzung der Maßnahmen des Konzeptes sowie der Evaluation. Hierzu gehört beispielsweise die Organisation und Koordination von Fortbildungen im Bereich des Kinderschutzes für Fachkräfte und ehrenamtlich Tätige.

Im Rahmen der Vernetzung im Kinderschutz schließt der Landkreis mit allen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden etc., die Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) erbringen, Vereinbarungen zur Umsetzung des Schutzauftrages von Kindern und Jugendlichen nach § 8a SGB VIII sowie zur Sicherstellung des Tätigkeitsausschlusses einschlägig vorbestrafter Personen nach § 72a SGB VIII ab. Bei Rückfragen hierzu nehmen Sie gerne Kontakt auf.

Eine weitere Aufgabe ist die Redaktion des Newsletters des Dezernates Jugend, der seit Mitte 2021 quartalsweise herausgegeben wird. 

Wie verhalte ich mich bei Verdachtsfällen einer möglichen Kindeswohlgefährdung?

Wenn Sie gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei einem Kind/Jugendlichen wahrnehmen, haben SIe die Möglichkeit, sich anonymisert beraten zu lassen. Im externen Verfahrensablauf finden Sie die notwendigen Kontaktdaten.

Auf dem Kinderschutz-Portal Niedersachsen sind wichtige Informationen über Erkenntnisse und Aktivitäten zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung abrufbar.

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Frühe Hilfen

Grundlage des §1 KKG als auch des §1 SGB VIII ist es, das Wohl von Kindern und Jugendlichen präventiv zu schützen und das Recht auf Förderung der kindlichen Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit durch Unterstützung der staatlichen Gemeinschaft zu verwirklichen. Um das zu gewährleisten, sollen gemäß §1 Abs. 4 KKG und §1 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII sowie §§16 und 17 SGB VIII die Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung durch ein multiprofessionelles und aufeinander abgestimmtes Angebot präventiv unterstützt werden. Das gilt auch für Fragen zur Partnerschaft und Sorge um ein Kind bzw. Jugendlichen als auch in Krisensituationen bei Trennungen und Scheidungen. Damit alle werdenden und gewordenen Eltern gleichermaßen von den Unterstützungsangeboten wissen, sollen sie gemäß § 2 KKG als auch § 16 SGB VIII über die Leistungsangebote informiert werden. Dieser Informationsfluss ist Aufgabe der Koordinierungsstelle der Frühen Hilfen. Das Schwangerschaftshandbuch „Eins und Eins macht Drei“ und das Familienhandbuch „Vom ICH zum WIR“ zeigen Fachkräften wie auch Eltern die Übersicht über die Angebote für Schwangere wie für Familien mit Kindern von 0-3 Jahren auf.


Durch verbindliche Netzwerkstrukturen unter den Fachkräften soll im Sinne des §3 KKG, speziell Abs. 1, parallel das Wissen um Angebote auf der fachlichen Ebene verbreitet sowie Verfahren im Kinderschutz gemäß §8a SGB VIII mitgeteilt als auch aufeinander abgestimmt werden. Um die Netzwerkarbeit nach §3 Abs. 4 zu befördern und die Eltern gezielt zu unterstützen, sollen Familienhebammen eingesetzt werden. Auch das wird über die Koordinierungsstellen der Frühen Hilfen umgesetzt.

Für die Begleitung der Familien sorgen dann viele Anbieter und deren Angebote – kreuz und quer im Landkreis als auch in den Fachgebieten. Die Angebote aufeinander zu beziehen und die Eltern in diese Angebote zu bringen, so dass sich am Ende ein lokales und regionales Unterstützungssystem für junge Familien ergibt, ist Aufgabe der Frühen Hilfen.

Weiterführende Informationen rund um die Frühen Hilfen finden Sie hier

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Kreisjugendpflege

Jugendarbeit stellt jungen Menschen Angebote zur Verfügung, die sie in ihrer Entwicklung fördern, an ihren Interessen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Schwerpunkte sind:

  • außerschulische Bildung
  • Sport- und Spielangebote
  • arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Veranstaltungen und Angebote
  • internationale Jugendarbeit
  • Kinder- und Jugenderholung
  • Jugendberatung

Neben eigenen Angeboten unterstützt die Kreisjugendpflege Angebote anderer Akteure durch fachliche Beratung und Finanzierung. Der Kreisjugendpfleger ist Bindeglied unterschiedlicher Arbeitsgruppen und Ansprechpartner für die meist ehrenamtlich Tätigen in ca. 400 Vereinen, Verbänden und Initiativen im Landkreis, die gemeinsam mit den kommunalen Jugendpflegerinnen und Jugendpflegern der Städte und Gemeinden ein Netzwerk bilden, welches Kindern, Jugendlichen und ihren Familien ein vielfältiges Angebot zur Verfügung stellt.

Die Angebote sollen Kinder und Jugendliche ermutigen und befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen wie z. B. Alkohol und Drogen zu schützen; sie sollen sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortung anregen. Neben Kindern und Jugendlichen selbst richten sich die Angebote an Eltern, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer.

Weitere Informationen zum Thema Jugendarbeit finden Sie hier.

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Sozialraumkoordination

Der Sozialraumkoordinator unterstützt die Vernetzung der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe. Diese Vernetzung findet im Wesentlichen durch die Beteiligung an der Sitzungsplanung und Durchführung der Sozialraum-Arbeitsgemeinschaften (Sozialraum-AGs) statt. Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Hameln–Pyrmont sind Sozialraum-Arbeitsgemeinschaften (SR-AGs) gebildet worden. Damit hat die Jugendhilfe örtliche Gremien erhalten, die auf die Interessen und Bedürfnisse der Kinder, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern bzw. Personensorgeberechtigten in den jeweiligen Sozialräumen rechtzeitig aufmerksam machen, um die zur Befriedigung des Bedarfs ggf. notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen und umzusetzen. Derzeit sind die Sozialraum-AGs in Hameln-NordBad Pyrmont, Bad Münder und Aerzen aktiv.

Darüber hinaus wird eine kreisweite Vernetzung der AGs über „Runde Tische“ und Teilprojekte gefördert. Der Sozialraumkoordinator berät die Mitarbeiter*innen des Landkreises bei der Entwicklung von sozialraumorientierter Kinder- und Jugendarbeit.
Als aktuelles Projekt läuft bspw. die Begleitung des Bündnisses gegen Armut bei Kindern und Jugendlichen (Link: https://t1p.de/KinderarmutHMPY).

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Koordination Jugendsozialarbeit

Die Stabstelle Koordination Jugendsozialarbeit deckt den Aufgabenbereich gem. §13 SGB VIII ab. Dazu gehört es, eine Angebotsstruktur zu sichern, die sozial benachteiligte oder individuell beeinträchtigte junge Menschen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung, dem Einstieg in die Arbeitswelt und bei der sozialen Integration unterstützt.

Im Landkreis Hameln-Pyrmont gibt es bereits zahlreiche Angebote im Bereich der Jugendsozialarbeit. Beispiele sind das SALÜ Projekt und das PACE Projekt. Diese und weitere Projekte übergreifend zu koordinieren, zu evaluieren und miteinander zu vernetzten ist Kernaufgabe der Stabstelle Koordination Jugendsozialarbeit.

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