Themenübergreifend
Hier finden Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten, die nicht (nur) auf einen bestimmten thematischen Bereich ausgerichtet sind.
Darüber hinaus können Sie in der Rubrik "Förderdatenbanken" auf weitere Datensammlungen zugreifen.
Klosterkammer Hannover
Fördergegenstand/-gebiet:
Gemeinnützige Projekte in weiten Teilen Niedersachsens (ausgenommen: Großteil der Gebiete der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig) in den Themenfeldern
- Kirche
- Bildung
- Soziales
Kurzbeschreibung:
Für den Bereich „Integration und Migration" ist folgendes relevant:
- „Bildung": Vermittlung kultureller Inhalte und Kompetenzen an Kinder und Jugendliche, z.B. Feriencamps zur Sprachförderung
- „Soziales“: Projekte für und mit gesellschaftlich benachteiligten Gruppen oder notleidenden Menschen, z.B. Beratungsangebote für Flüchtlinge/Asylsuchende
Antragsberechtigte:
Juristische Personen, also Antragsteller mit Rechtsfähigkeit (z. B. eingetragene Vereine)
Fristen:
- Laufende Antragsmöglichkeiten für Fördersummen unter 50.000 Euro
- Für Antragssummen ab 50.000 Euro i. d. R. jährlich zwei Antragsstichtage (Veröffentlichung erfolgt auf der Website)
Bedingungen:
- Fördersatz: max. 50 % (Fördersumme: k. A.)
- Förderfähig: Personal- und Sachausgaben
- Grundsätzlich nicht gefördert werden u. a.:
-
- Institutionelle Kosten und Projekte in Reihe
- Einzelpersonen und kommerzielle Einrichtungen
- Kulturelle Veranstaltungen ohne Vermittlungsangebote
- Baumaßnahmen im sozialen Bereich
- Sport ohne Bezug zu einem der Förderzwecke
- Großteil der Gebiete der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig
Nähere Informationen:
- Website der Klosterkammer Hannover: www.klosterkammer.de (>Förderungen > Antrag & Projektverlauf)
- Ansprechpartnerin bei der Klosterkammer: Frau Dambacher für soziale Projekte und Frau Mohr für Bildungsprojekte (Tel. 0511 / 34826-307 bzw. -245)
Projektbeispiele:
- Verein der Eltern und Freunde der Grundschule Hohes Feld e.V., Hameln: Grenzenlos fit - ein Sportprojekt zur sozialen Integration und Inklusion für Kinder zugewanderter Familien (2.000 Euro)
- Arbeitskreis Schule Rhauderfehn e.V.: Aufbereitung des grünen Klassenzimmers auf dem Projekthof (2.500 Euro)
- Theartic e. V., Emden: Ohne mein Handy ??? - ein inklusives und integratives Kinder- und Jugendtheaterprojekt (9.000 Euro)
- Stiftung Historische Orgeln in Altenbruch und Lüdingworth, Cuxhaven-Altenbruch: "Wer tanzt denn da" - Ein Konzert für Klein und Groß (3.150 Euro)
- Lebensraum Diakonie e. V., Psychosoziale Kontaktstelle Stövchen, Lüneburg: Ferienfreizeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen (1.350 Euro)
Weitere Projektbeispiele: www.klosterkammer.de/foerderungen/gefoerderte-projekte
Klosterkammer Hannover - Programm "ehrenWERT"
Ziel:
Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche (im kirchlichen, bildungsbezogenen oder sozialen Bereich bzw. ehrenamtl. Vorstandsarbeit):
- Fachliche Schulungen
- Fortbildungen durch Praxisreflexion, bspw. Supervision
- Kriterien:
- Deckung eines vorhandenen Bedarfs
- Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit der ehrenamtlichen Arbeit
- Persönlicher Gewinn für die Ehrenamtlichen
- Freie Wahl des Qualifizierungsanbieters oder Referenten
Förderfähig:
- Gemeinnützige Körperschaften (z.B. eingetragene Vereine)
- juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen, Kirchengemeinden)
Fördergebiet:
- Weite Teile Niedersachsens (ausgenommen: Großteil der Gebiete der ehemaligen Länder Oldenburg und Braunschweig)
Förderhöhe:
- max. 100 % (max. 50.000 Euro) für alle Ausgaben der Qualifikationsmaßnahme
- bspw. Referentenhonorare, Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten
- Ausgaben zur Bewerbung der Qualifizierungsmaßnahme
Antragssteller:
u. a. gemeinnützige Körperschaften, bspw. eingetragene Vereine
Antragsfrist:
Aktuell keine Antragsmöglichkeiten; aufgrund einer Evaluation ist die Förderung bis zum Februar 2024 ausgesetzt.
bislang laufende Antragsmöglichkeiten (vor Maßnahmenbeginn)
Nähere Infos:
- Ansprechpartner der Klosterkammer: Frau Mohr (Förderzweck Bildung) und Frau Dambacher (Förderzweck Soziales) (Tel.: 0511 / 34826-245 bzw. -307)
- Website: www.klosterkammer.de/foerderungen/ehrenwert-programm
Projektbeispiele
- Landkreis Hameln-Pyrmont: Qualifizierung für Ehrenamtliche in der Arbeit mit Geflüchteten (3.132 Euro)
- Landkreis Hameln-Pyrmont, Ehrenamtsstelle: Qualifizierung für Vereinsvorstände (1.506 Euro)
- Sorgentelefon, Hameln: Supervision (1.500 Euro)
- MENTOR - Die Leselernhelfer Hannover e. V., Hannover: Einstieg für neue Mentor*innen / Besseres Verständnis für Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Flüchtlingskindern (4.420 Euro)
- FreiwilligenZentrum Hannover e.V., Hannover: Jugendliche und Internet/Smartphonenutzung (423 Euro)
Weitere Projektbeispiele: www.klosterkammer.de/foerderungen/gefoerderte-projekte/2023/
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
Kurzbeschreibung
- Förderung von gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im Bereich des ehrenamtlichen Engagements insbesondere in strukturschwachen und ländlichen Regionen
- Aktuell auch Überblickseite „Ukraine-Hilfe“ mit Informationen zum Thema Engagement für Geflüchtete aus der Ukraine
Umsetzung/Förderung:
- Umsetzung erfolgt u. a. über Ausschreibungen zu unterschiedlichen Themen und Zeitpunkten –
aktuell beispielsweise:
- Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
Fortlaufende Antragsmöglichkeiten für Projekte in 2024 bis 01. Oktober 2024
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm
- Mikroförderprogramm Ehrenamt gewinnen. Engagement binden. Zivilgesellschaft stärken.
-
- Engagiertes Land:
Antragsmöglichkeiten bis 17. Januar 2024
www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/engagiertes-land/
- Engagiertes Land:
- Darüber hinaus u. a. Informationsveranstaltungen zu Themen rund um die Vereinsarbeit und Ehrenamt
Online-Info-Veranstaltungen:
Wöchentliches Veranstaltungsangebot mit Informationen rund um Vereinsarbeit, Engagement und Ehrenamt
(www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/veranstaltungen/)
Nähere Informationen:
- Website der DSEE: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de
- Überblickseite „Ukraine-Hilfe“ der DSEE: www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/ukrainehilfe/
- Ansprechpersonen beim Serviceteam der DSEE: Tel. 03981 / 4569-600 bzw. E-Mail: hallo@d-s-e-e.de
LEADER - Region Östliches Weserbergland
Kurzbeschreibung
- Gebietskulisse: Bad Münder, Bad Pyrmont, Coppenbrügge, Emmerthal, Salzhemmendorf
- Förderung zur ländlichen Entwicklung der LEADER-Region zu folgenden Themen:
- Regionale Wirtschaftsentwicklung (Wirtschaft, Kultur und Tourismus)
- Demographie und Daseinsvorsorge (Infrastruktur, Dorfgemeinschaft, Ehrenamt, Mobilität, Daseinsvorsorge)
- Innenentwicklung & Reduzierung Flächenverbrauch
- Klima-, Umwelt- und Naturschutz (Klimafolgenanpassung, energetische Sanierung, nachhaltige Ortsentwicklung)
Umsetzung/Förderung
Antragsteller: Alle (Fördersatz abhängig von Thema & Antragsteller)
Voraussetzungen: Kofinanzierung verpflichtend für nicht öffentliche Antragsteller (25% der LEADER-Förderung)
Antragsverfahren:
1. Anfrage beim Regionalmanagement
2. Projektvorstellung in der LAG
(Projektbeschlussfassung);
3. nach positivem LAG-Beschluss
Antragstellung bei Bewilligungsbehörde
(ArL Leine Weser)
Nähere Informationen
www.leader-oestliches-weserbergland.de
Allgemeine Informationen LEADER:
www.leader.niedersachsen.de
LEADER - Region Westliches Weserbergland
Kurzbeschreibung
- Gebietskulisse: Aerzen, Hameln, Hessisch Oldendorf, (Auetal, Rinteln)
- Förderung zur ländlichen Entwicklung derLEADER-Region zu folgenden Themen:
-
- Gutes Miteinander im Ort & Daseinsvorsorge
- (Dorfgemeinschaften, Ehrenamt, Infrastruktur und Versorgung, Kultur)
- Zentrums-, Innen-, Siedlungsentwicklung
- (Baukultur, Energetische Sanierung)
- Ländliche Wirtschaft & Wissenschaft
- (Tourismus, „Wirtschaftsraum, Dorf“, Land- und Forstwirtschaft)
- Natur- und Kulturlandschaft
- (Biologische Vielfalt, Umweltbildung,(Klimafolgenanpassung)
Antragsteller
Alle (Fördersatz abhängig von Thema & Antragsteller)
Voraussetzungen
Kofinanzierung verpflichtend für nicht öffentliche Antragsteller (25% der LEADER-Förderung)
Antragsverfahren:
1. Anfrage beim Regionalmanagement
2. Projektvorstellung in der LAG
(Projektbeschlussfassung);
3. nach positivem LAG-Beschluss
Antragstellung bei Bewilligungsbehörde
(ArL Leine Weser)
Nähere Informationen
LEADER-Website
www.hessisch-oldendorf.de/portal/seiten/leader-region-westliches-weserbergland
Allgemeine Informationen LEADER:
Sparkassenstiftungen
Kurzbeschreibung
Die Sparkasse Hameln-Weserbergland und von ihr verwaltete Stiftungen unterstützen lokale Projekte. Sowohl durch Sponsoring als auch durch die Möglichkeit des Crowfounding.
Umsetzung/Förderung
Antragsverfahren über die Plattform www.heimatfoerderung.de
Nähere Informationen
Sparkasse Weserbergland
Oliver Branske
05151 - 20619005
heimat@spkhw.de
Volksbank Hameln-Stadthagen und Stadtwerke Hameln-Weserbergland
Kurzbeschreibung
Volksbank Hameln-Stadthagen und Stadtwerke Hameln Bezuschussen Projekte aus Spendentöpfen und bieten die Möglichkeit, auf der Plattform weitere Sponsoren im Rahmen des Crowdfounding einzuwerben.
Umsetzung/Förderung
Antragsverfahren über die Plattform www.viele-schaffen-mehr.de.
Nähere Informationen
Die Ansprechpartner sind hier zu finden.
Rudolf-Hartmann-Stiftung Osterwald
Bundesprogramm "Engagierte Stadt"
Kurzbeschreibung
- Gebietskulisse: Städte, Stadtteile und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 250.000
- Aufbau bzw. die Weiterentwicklung der Engagementlandschaften und die Stärkung der Zivilgesellschaften
- Fokus auf lokalen Kooperationen unterschiedlicher Akteure
- Teilnahme im Netzwerk „Engagierte Stadt“ bietet:
-
- Auszeichnung und bundesweite Sichtbarkeit als Engagierte Stadt
- Aufnahme in das bundesweite Chancen- und Lernnetzwerk Engagierter Städte
- Zugang zu exklusiven Partnerangeboten (bspw. Veranstaltungen, Fachtage, Qualifizierungsangebote)
- Erfahrungsaustausch, Qualifizierungen und Beratung
- Auszeichnung und bundesweite Sichtbarkeit als Engagierte Stadt
Umsetzung/Förderung
- Antragssteller: Kommunen und gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisationen
- Voraussetzung: Kooperation von mind. drei Partnern aus der kommunalen Verwaltung und Zivilgesellschaft sowie optional aus der Wirtschaft
- Antragsfrist: 24. November 2023 (Auswahl von voraussichtlich 30 engagierten Städten im Januar und Neuaufnahme ins Netzwerk im Februar 2024)
Eventuell neue Antragsrunde in 2024
Nähere Informationen
- Programmwebsite: www.engagiertestadt.de/mitmachen
- Ansprechpartnerin beim Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE): Frau Schönrock (Tel.: 030 / 62980-609 bzw. E-Mail: mitmachen@engagiertestadt.de)
- Hinweis: Bundesweit sind bisher bereits 100 Städte, Gemeinden und Stadtteile als Engagierte Städte ausgewählt worden – siehe www.engagiertestadt.de/orte
Förderung von Maßnahmen des Bürgerschaftlichen Engagements
Kurzbeschreibung
Ziel des Programms ist die Erweiterung und Sicherstellung strukturfördernder Maßnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements, darunter u. a. die Qualifizierung von Integrationslotsen
Umsetzung/Förderung
- Antragsberechtigte: Natürliche oder juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die im Bereich des Bürgerschaftlichen Engagements tätig sind
- Fördergegenstand: u. a. Qualifizierung von Integrationslotsen (Personal- und Sachausgaben) → Organisation der Integrationslotsenkurse erfolgt über die Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V.
- Richtlinie gültig bis 31.12.2026
Nähere Informationen
Website der Freiwilligenakademie Niedersachsen e. V. (FAN): www.freiwilligenakademie.de
Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiative zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten
Kurzbeschreibung
- Zielgruppe: Bewohner sozialer Brennpunkte – insbesondere Kinder und Jugendliche, Alleinerziehende, Arbeitslose, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, Leistungsberechtigte i. S. d. SGB II und SGB XII sowie sonstige einkommensschwache Bevölkerungskreise
- Förderung von Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit:
- Präventive Angebote zur Abwendung von Notlagen - Maßnahmen zum nachbarschaftlichen und familiären Zusammenhalt
- Informationen über Hilfeangebote
- Förderung der Mitwirkung an ehrenamtlichen und freiwilligen Diensten
- Qualifizierung und Weiterbildung von Ehrenamtlichen
- Innovative Formen der Engagementförderung (z. B. Stadtteilkassen)
- Maßnahmen der Bürgerbeteiligung
- Beteiligungs-, Mitwirkungs- und Hilfemöglichkeiten für die Zielgruppe
- Maßnahmen zur Begegnung verschiedener Kultu-ren und Religionen
- Mitwirkung an Öffentlichkeitsarbeit und positiver Imageförderung
Umsetzung/Förderung
- Antragsberechtigte: juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen
- Förderfähige Kosten: Personal- oder Sachausgaben (Mindestförderung i. d. R. 2.500 Euro)
- Personalausgaben (Arbeitgeberbrutto) bis zu 1,0 Stelle (Förderung max. 50 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben für juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. max. 90 % für Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen und ähnliche Vereinigungen)
- Fördersumme für Sachausgaben max. 10.000 Euro je Maßnahme
- Jährliche Antragsfristen: 31. Oktober (erste Antragsrunde) sowie 30. April (zweite Antragsrunde, sofern noch Mittel vorhanden sind)
- Richtlinie gültig bis 31.12.2027
Nähere Informationen
- Website des Nds. Landesamts für Soziales, Jugend und Familie (LS): www.soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/soziale_foerderun-gen/foerderung_von_projekten_sozialen_brennpunkten/Zuwendungen+f%c3%bcr+Projekte+in+sozialen+Brennpunkten120302.html
- Website der LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. (LAG SB): www.lagnds.de/sh-rl
- Ansprechpersonen bei der LAG SB: Herr Simon und Frau Huesmann (Tel.: 0511 / 7010709; E-Mail: heribert.simon@lag-nds.de bzw. jannika.huesmann@lag-nds.de)