Die politische Steuerung
Der Landkreis handelt als juristische Person des öffentlichen Rechts durch drei Organe, und zwar durch
Wissenswertes über die politischen Gremien des Landkreises Hameln-Pyrmont wie Informationen über die personelle Zusammensetzung des Kreistages und der Ausschüsse, Termine, Tagesordnungen und Protokolle der öffentlichen Sitzungen sowie die öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie auch hier.
Kreistag
DerKreistag ist das Hauptorgan des Landkreises. Er beschließt über Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit. Hierzu gehören z. B.
- die Aufstellung des Haushaltsplanes,
- der Erlass von Satzungen und Verordnungen,
- die Gründung oder Veräußerung wirtschaftlicher Unternehmen oder
- die Übernahme neuer, freiwilliger Aufgaben.
Dem Kreistag gehören 50 von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Abgeordnete und kraft Amtes der Landrat an. Die Kreistagsabgeordneten sind ehrenamtlich tätig. In der Regel tritt der Kreistag 4-mal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Die aktuelle Zusammensetzung des Kreistages bestimmt sich nach dem Ergebnis der Kommunalwahl 2021. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre und endet am 31.10.2026.
Der Kreistag kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden, die die Beschlüsse des Kreisausschusses und des Kreistages vorbereiten. Die Ausschüsse haben grundsätzlich keine Beschlusskompetenz, sondern beratende Funktion. Sie erarbeiten Empfehlungen für den Kreisausschuss und den Kreistag. Dazu bedienen sie sich auch der Fachkunde anderer Personen, die nicht dem Kreistag angehören. Diese „beratenden Mitglieder“ haben kein Stimmrecht. Daneben gibt es mit dem Jugendhilfeausschuss, dem Schulausschuss und den Betriebsausschüssen „Abfallwirtschaft“ und „Wendepunkt“ gesetzlich vorgeschriebene Pflichtausschüsse.
Haben Sie Fragen an den Kreistag oder die Ausschüsse? Zu Beginn einer jeden öffentlichen Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt, in der die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Fragen zu Beratungsgegenständen der Sitzung und anderen Angelegenheiten des Landkreises stellen können. Seit dem 01.08.2012 besteht auch die Möglichkeit, schriftlich oder per E-Mail Fragen an den Kreistag oder die Ausschüsse stellen. Die Fragen müssen drei Tage vor der Sitzung eingegangen sein. Bitte verwenden Sie für Ihre Fragen das dafür vorbereitete Kontaktformular.
Sofern Sie bei der Sitzung nicht persönlich anwesend sind, erhalten Sie nach der Sitzung eine Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der in der Sitzung gegebenen Antwort. Schriftliche Fragen richten Sie bitte an:
Landkreis Hameln-Pyrmont
Team 10.1 Süntelstr. 9 D-31785 Hameln |
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Kreisausschuss
Der Kreisausschuss bereitet die Beschlüsse des Kreistages vor. Daneben entscheidet er im Rahmen seiner Auffangzuständigkeit in allen Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich dem Kreistag oder dem Landrat zugewiesen sind. Den Vorsitz führt der Landrat. Die weiteren Mitglieder, die „Beigeordneten“, werden von den Gruppen und Fraktionen nach dem Sitzverhältnis im Kreistag benannt. Der Kreisausschuss tagt ca. einmal im Monat. Die Sitzungen sind nicht öffentlich.
Landrat
Der Landrat bereitet die Beschlüsse des Kreisausschusses vor und führt die Beschlüsse des Kreistages sowie des Kreisausschusses aus. Daneben sind ihm Aufgaben durch Gesetz zur abschließenden Erledigung übertragen. Dazu gehören insbesondere die „Geschäfte der laufenden Verwaltung“, die wegen ihrer geringeren Bedeutung keiner besonderen Beschlussfassung bedürfen.
Der Landrat leitet die Kreisverwaltung und vertritt den Landkreis in allen Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Alle Schreiben und Bescheide werden in seinem Namen abgefasst - auch wenn Entscheidungsbefugnisse weitreichend auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung delegiert sind. Zu den Aufgaben des Landrates gehört auch die repräsentative Vertretung des Landkreises.
Das Ergebnis der Landratswahl 2020 finden Sie