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27.01.2022

Bestätigte Geflügelpest bei einem Wildvogel

Bei einer Nonnengans, die im Stadtgebiet Hameln verendet ist, wurde das Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 nachgewiesen.

Gemäß der Risikobewertung des FLI vom 10.01.2022 wird das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel als hoch eingestuft.

Umso wichtiger ist es daher, dass in allen Geflügelhaltungen im Landkreis Hameln-Pyrmont die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden und wenn nötig weiter verbessert werden, um Ausbrüche in Geflügelhaltungen zu verhindern.

Das Risiko eines Eintrages von HPAI H5 in einen Hausgeflügelbestand besteht aufgrund der umherziehenden Wildvögel im gesamten Landkreis. Geflügel, das im Freiland gehalten wird, ist besonders gefährdet. Die Feststellung der Geflügelpest auch in einer Kleinsthaltung (Hobbyhaltung, Rassegeflügelhaltung) hätte durch die Einrichtung der Restriktionszonen (Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet) erhebliche Einschränkungen bei der Vermarktung von Wirtschaftsgeflügel zur Folge.

„Bisher wurde keine Allgemeinverfügung zur Aufstallung des Geflügels erlassen. Da sich die Ausbreitungslage allerdings kurzfristig ändern kann, muss jederzeit mit der amtlichen Anordnung einer Aufstallung des Geflügels im Landkreis Hameln-Pyrmont gerechnet werden“, sagt Dr. Maike Himmelsbach vom Landkreis Hameln-Pyrmont und betont, „dass der direkte und indirekte Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln auch jetzt schon unbedingt verhindert werden muss. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigung durch Wildvögel geschützt sein.“

In Deutschland ist es seit Oktober 2021 erneut zu zahlreichen Ausbrüchen von Geflügelpest bei Wildvögeln und bei gehaltenen Vögeln gekommen. Zuletzt wurden auch im angrenzenden Kreis Lippe infizierte Wildvögel festgestellt.

Die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die Bekämpfung wird nach der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht durchgeführt.

Bei einem Anstieg von Geflügelverlusten oder deutlichen Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtszunahme im Geflügelbestand sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt durchzuführen.

Eine Ansteckung von Menschen kann nach derzeitigem Kenntnisstand bei intensiven direkten Kontakt zum infizierten Geflügel vorkommen. Insgesamt ist das Risiko jedoch auch als sehr gering einzuschätzen.

Bei einem Fund von toten Wildvögeln, insbesondere Enten und Gänse, sollte dies dem zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.

Aktuelle Informationen zur aviären Influenza können auf folgender Internetseite eingesehen werden: http://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/

Kontaktdaten vom Veterinäramt 05151/903-2514 sowie von Frau Dr. Himmelsbach 05151/903-2522.