Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Seiteninhalt

Europawahl 2024

Im Zeitraum vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt.

Die Bundesregierung hat als Wahltermin für die Europawahl in Deutschland Sonntag, den 09. Juni 2024 bestimmt. Die Wahlzeit ist von 8.00 – 18.00 Uhr.

Nach der Zulassung durch den Bundeswahlausschuss stehen 34 Parteien und sonstige politische Vereinigungen fest, die in Niedersachsen am 9. Juni zur Europawahl antreten. Eine Auflistung der Parteien und politischen Vereinigungen in der Reihenfolge, wie sie auf dem Stimmzettel aufgeführt werden, finden Sie hier.

Deutschland stellt 96 Abgeordnete für das Europäische Parlament. In Deutschland wird nach dem Grundsatz der Verhältniswahl mit Listenvorschlägen gewählt. Jeder Wähler hat eine Stimme.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 auf das sechzehnte Lebensjahr herabgesetzt worden.
Wahlberechtigt sind damit alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltage das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.

Bei der vergangenen Europawahl im Jahr 2019 haben gut 216 Millionen der insgesamt knapp 427 Millionen Wahlberechtigten ihre Stimme abgegeben.

Wahlvorschläge (Listen für ein Land beziehungsweise gemeinsame Listen für alle Länder) für die Europawahl 2024 sind bei der Bundeswahlleiterin im Original bis zum 83. Tag vor der Wahl (= 18. März 2024) um 18:00 Uhr einzureichen.

Weiterführende Informationen zur Wahl finden Sie über die nachstehenden Verlinkungen auf der Internetseite des Bundeswahlleiters:

Rechtsgrundlagen für Europawahlen

Informationen für Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber zur Teilnahme an der Europawahl

Termine und Fristen

Informationen für Wählerinnen und Wähler

Bei Fragen zu Ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis, zu den Wahlbenachrichtigungen und zur Wahl per Briefwahl wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.